Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang
sichergestellt werden kann oder zur Ergänzung der häuslichen Pflege. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären
Pflege.
Der Anspruch auf Tagespflege umfasst je Kalendermonat:
Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1 298 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1 612 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 1 995 Euro.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition trägt der Tagesgast. Der Eigenanteil beträgt 17,21 Euro pro Tag. Es besteht die Möglichkeit die von der
Krankenkasse zur Verfügung gestellten 125 Euro Betreuungsleistungen zu nutzen, um den Eigentanteil zu verringern.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung
nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.